
Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe
Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH = Registration, Evaluation and Authorisation of CHemical Substances)
Seit 2007 ist die Verordnung über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in der Europäischen Union in Kraft (EG Nr. 1907/2006) – diese wird mit Hilfe der ECHA (European Chemicals Agency) mit Sitz in Helsinki, Finnland umgesetzt und kontrolliert – mit dem Ziel der Sicherstellung eines möglichst hohen Schutzes für die Umwelt und die menschliche Gesundheit.
Hersteller von Produkten müssen ihr Kunden informieren, wenn ihnen bekannt ist, dass ihre Produkte einen oder mehrere Stoffe der Kandidatenliste (SVHC = Substances of very high concern) mit einer Konzentration von mehr als 0,1% enthalten. Die Liste dieser Stoffe wird regelmäßig aktualisiert.
REACH Kandidatenliste - Information über besonders Besorgnis erregende Stoffe gemäß REACH Art. 33
Die Kandidatenliste (Artikel 59 (1, 10) der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)) wird laufend erweitert. Die Überprüfung ob unsere Produkte einen oder mehrere Stoffe dieser Liste enthalten ist deshalb ein laufender Prozess in welchem wir in Kontakt mit unseren Lieferanten stehen.
Nach unserem derzeitigen Wissensstand und basierend auf den Informationen unserer Lieferanten, enthalten unsere derzeit angebotenen Produkte, keine absichtlich zugegebenen besonders Besorgnis erregenden Stoffe über 0,1%, außer den unten gelisteten.
Sollte sich unser Wissenstand ändern, werden wir Sie schnellst möglich informieren.
REACH-Informationen zu Thermotechnik Produkten finden Sie hier (PDF 17.0 MB).




